Willst du deine Arbeitskraft bzw. das daraus erzielte Einkommen absichern, schließt du mit der BU-Versicherung die passende Police ab. Bei der Antragstellung kommst du an einer Gesundheitsprüfung in Form von Gesundheitsfragen nicht vorbei. Das gilt unabhängig davon, ob du dich in jungen Jahren
als Student versichern
willst oder später im Berufsleben.
Dieser Beitrag erläutert, welche Gesundheitsfragen zu beantworten sind, wie du das Risiko einer Ablehnung vorab klären kannst und worauf bei der Beantwortung der Fragen zu achten ist.
Die Gesundheitsfragen helfen dem Versicherer, das Risiko eines Versicherungsfalls bzw. einer zu versichernden Person einzuschätzen. Sie sind somit auch hochrelevant für
a) die Entscheidung, ob der Antragsteller versichert wird und
b) mit welchen Konditionen bzw. Einschränkungen.
Das heißt, die Angaben bei der Gesundheitsprüfung haben einen großen Einfluss auf die Höhe des Beitrags zur BU-Versicherung. Denn dieser berechnet sich aus der individuellen Risikobewertung des Versicherers sowie ggf. Zusatzleistungen. Es gilt: Je gesünder du bist, desto geringer fallen die künftigen Beiträge aus.
Falls die Antworten auf die Gesundheitsfragen auf ein zu hohes Risiko schließen lassen, hat der Versicherer das Recht...
- … den Versicherungsantrag abzulehnen,
- … Risikozuschläge festzulegen, die deinen Beitrag erhöhen oder
- … Leistungen zu reduzieren, indem er bestimmte Krankheiten oder Hobbys von der Leistungspflicht ausschließt.
Grundsätzlich wirken sich chronische Krankheiten (z.B. Bluthochdruck, Arthrose) sowie gefährliche Hobbys (z.B. Klettern, Fallschirmspringen) und Berufe negativ auf die Beurteilung des individuellen Risikos aus.
Achtung: Hast du Vorerkrankungen oder übst du eine bestimmte Extremsportart aus, kann dein Versicherer einen Risikozuschlag auf den Beitrag erheben. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass du berufsunfähig wirst, wenn du bereits in jungen Jahren chronische Rückenschmerzen hast oder dich beim Base-Jumping schwer verletzt, ist deutlich höher.
In manchen Fällen können solche Zuschläge bei Wegfall des Risikos entfallen. Daher empfiehlt es sich, den Versicherer zu informieren, wenn von der früheren Erkrankung keine Gefährdung mehr ausgeht oder du dein gefährliches Hobby aufgibst. Der Versicherer wird dann alle nötigen Nachweise von dir anfordern und prüfen.