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Datum
24.01.2018

Versicherungsfälle in der Weihnachtszeit

Weihnachten steht vor der Tür – eigentlich eine besinnliche Zeit. Aber gerade in der Weihnachtszeit steigt die Zahl der Brände um rund 40 % gegenüber den Frühjahrs- und Herbstmonaten an.

Wir haben mögliche Versicherungsfälle zusammengefasst und klären auf:

Die wichtigsten Fälle nochmal zusammengefasst:

In der Regel übernimmt das die private Haftpflichtversicherung. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt diese nicht immer oder nur in begrenztem Umfang. Wenn Kerzen unbeaufsichtigt länger als 15-20 Min. brennen, gilt das als grob fahrlässig. Allerdings gibt es auch Tarife, die grobe Fahrlässigkeit abdecken.

In diesem Fall kann der Hauseigentümer zur Haftung gezogen werden. Dieser muss alle nötigen Vorkehrungen zum Schutz treffen.

Wird die Person, die die Rakete steigen lassen hat, nicht gefunden, übernimmt die eigene Teilkaskoversicherung den Schaden. Wenn du allerdings weißt, wer die Person war, haftet deren private Haftpflichtversicherung

Dir kann keine schwere Mitschuld nachgewiesen werden. Außerdem müsste deine Versicherung erstmal Zugang zu deinem Facebookprofil haben und deinem Facebookfreundeskreis würden kriminelle Handlungen unterstellt werden.

Beim Skifahren gibt es keine Promillegrenze. Du solltest natürlich trotzdem nur so viel trinken, dass du weder für dich selbst, noch für andere eine Gefahr darstellst.

Wir wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit, Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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