Viele Studenten sind bereits vor Beginn ihres Studiums verpartnert oder finden währenddessen ihr passendes Gegenstück. Verfestigt sich die Beziehung, bringt das zahlreiche Veränderungen mit sich: Eine gemeinsame Wohnung, vermutlich auch ein gemeinsames Konto – das vereinfacht die Lebensplanung und verringert Kosten. Doch wie sieht es mit einem gemeinsamen Versicherungsschutz aus?
Beispiel Privathaftpflicht für Paare: Grundsätzlich ist es möglich, den Partner über die eigene private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Das heißt, du führst die Police als Versicherungsnehmer weiter und dementsprechend wird auch nur ein Konto für die Beitragszahlungen genutzt. Das kann dann allerdings das Gemeinschaftskonto sein.
Der Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten liegt in der jeweiligen Versicherungsstruktur und der Schadensdeckung. Das sind die Vorteile der jeweiligen Option:
1. Separate Kontrolle: Jeder Partner behält die Kontrolle über seine eigene Versicherungspolice, was eine individuelle Anpassung und Verwaltung möglich macht.
2. Bestehende Police nutzen: Hat einer der Partner bereits eine Haftpflicht, ist der Aufwand gering, den anderen Partner darin aufzunehmen.
1. Kosteneffizienz: Die gemeinsame Haftpflichtversicherung kann kostengünstiger sein, da die Prämien oft niedriger sind, wenn sie auf beide Partner aufgeteilt werden.
2. Vereinfachte Verwaltung: Es gibt weniger Verwaltungsaufwand, da beide Partner unter derselben Police abgesichert sind und den gleichen Service nutzen.
3. Gemeinsamer Schutz: Beide Partner profitieren vom gleichen Schutzumfang – das bringt eine umfassende Absicherung für beide im Falle von Schadensersatzansprüchen.
Es hängt von deinen und den Präferenzen deines Partners sowie eurer individuellen Lebenssituation und nicht zuletzt von den Konditionen eures ausgewählten Versicherungsanbieters ab, von welcher Option ihr am meisten profitiert .
Damit du als Student eine Haftpflichtversicherung mit deinem Partner abschließen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und einige Einschränkungen bedacht sein:
1. Partnerschaftsstatus: Ihr müsst verheiratet sein, oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zusammenleben.
2. Gemeinsamer Haushalt: Ihr müsst an derselben Postadresse gemeldet sein.
3. Gegenseitige Zustimmung: Beide Partner müssen mit dem Versicherungsabschluss einverstanden und für Prämien und Bedingungen verantwortlich sein.
4. Versicherbarer Haushalt: Nicht alle Haushalte sind versicherbar – so sind etwa einige WG-Konstellationen ausgeschlossen.
5. Passendes Angebot: Unterschiedliche Anbieter haben unterschiedliche Konditionen und Richtlinien – ein Vergleich von Angeboten ist empfohlen.
Übrigens: Der Wechsel von einer Single- in eine Partner-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich möglich. Viele Versicherer bieten diesen Service an und wandeln ältere Haftpflichtversicherung in einen gemeinsamen Versicherungsschutz um. Voraussetzung: Ihr kündigt fristgerecht eure Policen.
Es ist empfehlenswert, die Konditionen eures Anbieters vor einem Wechsel genau zu prüfen. Die Kehrseite eines günstigen Preises ist häufig ein geringer Leistungs- und Serviceumfang. Für eine detaillierte Prüfung der Versicherungssituation, empfiehlt sich ein Termin bei einem erfahrenen Berater von MLP.
Damit gesichert ist, dass die private Haftpflichtversicherung eure Bedürfnisse abdeckt, empfiehlt sich eine Prüfung der folgenden Punkte. Wichtig ist beispielsweise zu wissen, welchen Risiken eure gemeinsame Haftpflicht abdeckt und wie hoch die Versicherungssumme bei der Privathaftpflichtversicherung sein soll.
Beim Versicherungsschutz gibt es grundsätzlich keine Unterschiede; die Versicherung zahlt auch für den Partner mit. Während dies bei einer Ehe jedoch automatisch geschieht, muss der Versicherungsnehmer seinen Partner, mit dem er oder sie nicht verheiratet ist, namentlich in die Police aufnehmen lassen. Gut zu wissen: Verheiratete mit unterschiedlichem Wohnsitz benötigen keine einzelnen Verträge.
In einer Situation, in der sich du und dein Partner gegenseitig Schaden zufügen, etwa, wenn du den Laptop deines Partners kaputt machst, kommt die Haftpflicht nicht dafür auf. Sie behandelt euch in dem Fall wie eine Person mit einem individuellen Tarif. Wollt ihr, dass solche Fälle mitversichert werden, müsst ihr dies explizit in eurem gemeinsamen Vertrag bzw. Tarif festlegen. Bei Personenschäden gilt dies nicht: Das heißt, falls du deinen Partner verletzt, etwa beim Kochen in der Gemeinschaftsküche, kann die Versicherung deines Partners Regressansprüche gegen dich stellen.