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Grobe Fahrlässigkeit in der privaten Haftpflichtversicherung: Grenzen und Konsequenzen

Das Wichtigste in Kürze

  • In der privaten Haftpflicht unterscheiden Versicherer zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit.
  • Grobe Fahrlässigkeit ist ein Verhalten, das sich deutlich von der gebotenen Sorgfalt unterscheidet und im Kontext von Schadensfällen anders zu bewerten ist als ein fahrlässig verursachter Schaden.
  • Schäden, die sowohl durch leichte als auch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind in der Privathaftpflicht versichert.

Optimal geschützt im Studentenalltag mit der privaten Haftpflicht

Für dich als Student ist die private Haftpflichtversicherung ein essenzieller Schutz gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die du unabsichtlich anderen zufügst. Dazu gehören Schäden an Eigentum, Personenschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.

Doch was passiert, wenn grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung eines Schadens im Spiel ist? Es ist hilfreich, zu wissen, unter welchen Bedingungen deine Versicherung den Schaden reguliert oder nicht.

Was versteht man unter grobe Fahrlässigkeit in der privaten Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflicht ist dazu da, Schäden zu regulieren, die durch Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigte bzw. beabsichtigte Handlungen verursacht werden. Bei Fahrlässigkeit wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und hängt von der individuellen Situation ab.

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du unwissentlich deine Sorgfaltspflicht verletzt hast und leicht fahrlässig einen Schaden herbeigeführt hast. Angenommen etwa, du sitzt mit deiner Freundin beim Abendessen in der Küche eurer Studenten-WG und ihr habt Kerzen angezündet. Es klingelt und ihr geht beide zur Tür. Draußen steht ein Nachbar, der ein geliehenes Buch zurückbringen will. Nach einem kurzen Plausch sitzt ihr nach etwa zwei Minuten wieder am Esstisch mit den Kerzen.

Hier liegt ein fahrlässiges Verhalten vor, da du nur kurze Zeit vom Tisch entfernt warst und das Risiko eines nicht bemerkten Brandes somit sehr überschaubar war.

Grobe Fahrlässigkeit umfasst hingegen Verhaltensweisen, die über den gesunden Menschenverstand hinausgehen und als besonders nachlässig oder unvernünftig gelten. Es handelt sich um Handlungen, die als vermeidbar betrachtet werden und bei denen du die nötige Sorgfaltspflicht ignoriert hast. Um das Beispiel von eben aufzugreifen: Nach dem Essen beschließen du und deine Freundin, einen Spaziergang zu machen und ihr verlasst die WG. Währenddessen brennen die Kerzen mehr als eine Stunde lang unbeaufsichtigt in der Wohnung. Nach der Rückkehr ist eine Kerze umgefallen und hat einen großen Brandfleck auf dem Holztisch hinterlassen. Dieser muss ersetzt werden und der Schaden beläuft sich auf rund 2.000 Euro.

In diesem Fall ist das Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten, da du das Risiko eines Wohnbrands aufgrund der nicht gelöschten Kerzen wissentlich eingegangen bist. Zudem wäre ein Schaden vermeidbar gewesen. Die Privathaftpflicht leistet hier , aber auf jeden Fall.

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Schaden verursacht?

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt dich grundsätzlich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du Dritten unabsichtlich zufügst. Ob dein Verhalten, das zu dem Schaden geführt hat, einfach oder grob fahrlässig war, spielt allerdings für Versicherer hinsichtlich einer Schadensersatzforderung zunächst keine Rolle. Private Haftpflichtversicherungen leisten sowohl bei einfacher als auch bei grober Fahrlässigkeit.

Allerdings entscheiden bei grober Fahrlässigkeit die Umstände des jeweiligen Schadensfalls über den Leistungsumfang. Frägst du dich beispielsweise, ob die Privathaftpflicht bei einem Personenschaden unter Alkoholeinfluss zahlt, ist die individuelle Situation von entscheidender Bedeutung. So wird die Versicherung zwar den Schaden regulieren, aber dann womöglich nicht zu 100 Prozent leisten. Vom Gesetzgeber heißt es hierzu: „Auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetz haben die Gesellschaften nach § 81 VVG das Recht, in diesem Fall ihre Leistung entsprechend der Schwere der Fahrlässigkeit zu verringern.“*1

Das bedeutet, dass der Versicherer aufgrund dieses Rechts im Extremfall nur 50 Prozent der Leistung erbringen wird, sprich bei einer Schadensersatzforderung erheblich weniger Geld bezahlt. Infolgedessen bist du als Schadensverursacher in der Pflicht, denn Differenzbetrag zu übernehmen. Leistet die Versicherung also bei einer Schadenssumme von 20.000 Euro nur die Hälfte, musst du die restlichen 10.000 Euro selbst aufbringen.

Grobe Fahrlässigkeit: Grenzen und wann die Versicherung nicht zahlt

Wann ein Verhalten als leicht oder grob fahrlässig gilt, ist in der Praxis häufig nicht eindeutig erkennbar und seitens des Gesetzgebers auch mit einem großen Spielraum versehen. Verschiedene Gerichtsurteile zeigen aber auf, welche Situationen kritisch sind. So ist es gut möglich, dass es als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, wenn du vom Sonnenlicht geblendet eine Ampel überfährst – und es dadurch zum Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden kommt.

Eindeutig davon abgrenzen lässt sich der Vorsatz. Das heißt, verursachst du mit Absicht einen Schaden oder nimmst willentlich in Kauf, dass andere geschädigt werden, liegt vorsätzliches Handeln vor. Dazu zählt etwa ein grob rücksichtloses Verhalten, das zu einem Personenschaden führt. Angenommen, du schubst einen vor der U-Bahn wartenden Passanten weg, damit du noch in die Bahn hineinspringen kannst, und diese Person verletzt sich dabei, liegt ein grob fahrlässiges Verhalten vor. Dein Versicherungsanbieter hat in diesem Fall ein Leistungsverweigerungsrecht und muss den Schaden nicht übernehmen.

*1 Quelle: https://privathaftpflicht.net/bedeutung-begriff-haftpflicht/gesetzliche-grundlagen/fahrlaessigkeit/


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